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Allgemeine Verkaufsbedingungen

1. Allgemein

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Dutch Environment Corporation B.V. (“DEC”) sind anwendbar auf die Lieferung von Waren von uns an den Kunden sowie alle diesbezüglichen Angebote, Preisangaben, Bestellungen und Verträge, außer wenn schriftlich anders mit uns vereinbart. Die vom Kunden benutzten allgemeinen Bedingungen oder alle auf den vom Kunden abgegebenen Bestellungen aufgeführten widersprüchlichen oder zusätzlichen Bedingungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden.

2. Angebote und Preisangaben

Außer bei ausdrücklicher Angabe des Gegenteils haben alle von uns abgegebenen Angebote, Preisangaben, Broschüren und Preislisten unverbindlichen Charakter. Wir sind erst dann rechtlich zur Ausführung eines Auftrags verpflichtet, wenn dieser von uns schriftlich bestätigt wurde.

3. Preise

3.1. Außer bei anderslautender Angabe verstehen sich unsere Preisangaben in Euro ausschließlich Umsatzsteuer. Bei einem Netto-Auftragswert unter EUR 125 (einhundertfünfundzwanzig Euro) behalten wir uns in Anbetracht der relativ hohen Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandkosten eine Erhöhung der Auftragssumme um höchstens EUR 50 (fünfzig Euro) vor.

3.2. Bei Eintreten eines Anstiegs von Materialpreisen, Lohnkosten, sozialen oder sonstigen behördlichen Abgaben, Frachtgebühren oder Anhebung der Umsatzsteuer sind wir zur entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt. Dasselbe gilt im Fall von Wechselkursschwankungen.

3.3. Die Fakturierung der Aufträge erfolgt zu dem zum Lieferzeitpunkt geltenden Preisen.

3.4. Der Kunde hat uns alle derzeitigen oder zukünftigen Steuern, Abgaben oder sonstigen Belastungen, deren Bezahlung im Zusammenhang mit Herstellung, Verkauf oder Transport der unter den Auftrag des Kunden fallenden Erzeugnisse von uns verlangt wird, zu erstatten.

4. Lieferung, Risiko- und Eigentumsübergang

4.1. Außer bei anderslautender schriftlicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung aller Waren FCA („Frei Frachtführer“, nach der zum Zeitpunkt der Erteilung des Auftrags geltenden Fassung der INCOTERMS, vorbehaltlich der ggf. in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Bestimmungen). Das Risiko der Waren geht zum Zeitpunkt des Risikoübergangs entsprechend dem vereinbarten INCOTERM auf den Kunden über; in Ermangelung dessen erfolgt der Risikoübergang bei der Lieferung an den Kunden am vereinbarten Ort.

4.2. Alle von DEC ausgelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aufgrund des vorliegenden Vertrags sowie sämtlicher vorigen vergleichbaren zwischen dem Kunden und DEC abgeschlossenen Verträge, worunter auch alle Ansprüche gemäß Artikel 3.92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf Zinsen und inner- und außergerichtliche Kosten fallen, im Eigentum von DEC (Lieferung unter Eigentumsvorbehalt).

4.3. Bis zu dem Zeitpunkt der Eigentumsübertragung im Sinne des vorliegenden Artikels hat der Kunde nicht das Recht, jegliche Handlungen auszuführen, die die unbehinderte Ausübung des Eigentumsrechts von DEC behindern oder unmöglich machen würden. Beispielsweise darf der Kunde keinerlei Handlungen ausführen wie z.B. die Zusammenfügung - im Laufe irgendeines Herstellungsverfahrens oder der Lagerung - der gelieferten Waren mit anderen Waren, die Übertragung, der Verkauf oder die wie auch immer geartete Belastung der Waren mit einem beschränkten Sicherungsrecht oder die Verbringung der gelieferten Waren in ein anderes Land. Darüber hinaus hat der Kunde alle zur Sicherstellung der Eigentumsrechte von DEC angemessenerweise erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und weiterhin die Waren auf eine entsprechende Aufforderung von DEC unverzüglich an DEC zurückzuliefern bzw. dazu seine uneingeschränkte Mitwirkung zu verleihen.

4.4. Falls der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, nachdem ihm die Waren vertragsgemäß von DEC geliefert wurden, lebt der Eigentumsvorbehalt in Bezug auf diese Waren wieder auf, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aufgrund eines später abgeschlossenen Vertrags nicht nachkommt.

4.5. Es dürfen keine Waren ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung an uns zurückgeliefert werden. Falls diese Zustimmung schriftlich von uns erteilt wurde, haben wir das Recht, für alle zurückgelieferten Waren eine Mehraufwand in Höhe von zwanzig (20) Prozent anzuwenden und darüber hinaus die Umverpackungskosten in Rechnung zu stellen.

5. Haftung

5.1. Sobald der Kunde einen möglichen Grund für einen fundierten Anspruch entdeckt oder angemessenerweise hätte entdecken müssen, ist der Kunde dazu verpflichtet, DEC unverzüglich schriftlich, mit Belegen versehen und tauglich unterbaut, über das Vorliegen dieses vorgeblichen Anspruchs gegen DEC in Kenntnis zu setzen; andernfalls wird sein Anspruchsrecht hinfällig. Alle Ansprüche im Hinblick auf Menge, Qualität, Zustand oder eine eventuelle Beschädigung der Produkte des Kunden werden nichtig, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach der Lieferung geltend macht. DEC übernimmt keinerlei Haftung dem Kunden gegenüber, solange der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht nachgekommen ist.

5.2. Die vertragliche Haftung (zu vertretende Nichterfüllung gemäß 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) von DEC wird beschränkt auf die Nachbesserung, oder, falls sich eine Nachbesserung als unmöglich erweist, den Ersatz der gelieferten Waren, ohne dass der Kunde Anspruch auf irgendeine darüber hinausgehende Vergütung erheben kann.

5.3. Die Verpflichtung von DEC zur Leistung irgendeiner rechtlich wie auch immer (mit Ausnahme von Art. 6:74 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs) begründeten Form des Schadenersatzes wird pro Ereignis auf den erlittenen direkten Schaden beschränkt, und zwar wie folgt:

a. primär gilt, dass falls der fragliche Fall von der Haftpflichtversicherung(en) gedeckt ist, die Haftung beschränkt wird auf die ausbezahlten Deckungssumme, zuzüglich des Betrags des Selbstbehalts, der kraft der Versicherungspolice nicht von der Versicherung zu zahlen ist;

b. wenn diesbezüglich keine Versicherung abgeschlossen oder keine Policendeckung gewährt wird, wird der Schadenersatz beschränkt bis auf höchstens den Betrag des für den jeweiligen Vertrag vereinbarten Vertragssumme ausschließlich Umsatzsteuer. Wenn es sich bei dem Vertrag überwiegend um einen Dauervertrag mit einer Laufzeit von über einem Jahr handelt, gilt als für den Vertrag vereinbarter Preis die Summe der in einem Jahr vereinbarten Vergütungen ausschließlich Umsatzsteuer. Die Gesamtsumme der Ersatzleistungen für einen direkten Schaden kraft der Bestimmungen des vorliegenden Absatzes wird niemals € 5.000,00 überschreiten.

5.4. Falls infolge eines Ereignisses im Sinne des dritten Absatzes des vorliegenden Artikels mehr als eine Forderung entsteht und die Forderungen zusammen die pro Ereignis festgestellten Höchstbeträge überschreiten, werden die Forderungen proportional erfüllt.

5.5. DEC übernimmt niemals eine wie auch immer geartete Haftung für indirekte Schäden, wie u.a. Folgeschäden, Produktionsverlust, Transportkosten, Fahrt- und Unterbringungskosten, Umweltverschmutzung, Dockkosten, Kosten für den Ein- oder Ausbau, Gewinneinbußen, nicht realisierte Einsparungen, wirtschaftliche Schäden sowie Schäden durch Betriebsunterbrechung. Die Haftung von DEC geht niemals über die Haftung entsprechend den Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen hinaus, unabhängig davon, ob es sich um Ersatzansprüche aufgrund eines Vertrags oder aus irgendeinem anderen Grund (insbesondere aufgrund einer unerlaubten Handlung) handelt.

5.6. DEC übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, auch dann nicht, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.

5.7. Haftungsbeschränkungen zugunsten von DEC gelten auch zugunsten der Geschäftsführer, Mitarbeiter und nicht angestellten Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von DEC.

5.8. Falls DEC von Dritten haftbar gemacht wird für jegliche Schäden, für die DEC kraft des Vertrags mit dem Kunden bzw. kraft der vorliegenden Verkaufsbedingungen nicht haftbar ist, hat der Kunde DEC diesbezüglich im vollen Umfang schadlos zu halten und DEC jegliche Beträge , die DEC an diese Dritten zu zahlen hat, zu erstatten.

5.9. Die in Absatz 5.3 beschriebenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DEC oder den ihrer Unternehmensleitung angehörigen führenden Angestellten zurückzuführen ist.

6. Zahlung

6.1. Die Zahlung hat in der von den Parteien vereinbarten Weise und zu dem/den von den Parteien vereinbarten Zeitpunkt(en) zu erfolgen.

6.2. In Ermangelung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden anderslautenden Vereinbarung hat die Zahlung zu erfolgen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum, bzw. in allen anderen Fällen innerhalb von dreißig (30) Tagen, nachdem wir den Kunden vom Versand der Waren in Kenntnis gesetzt haben. Falls der Kunde sich im Hinblick auf irgendwelche der in den vorliegenden Bedingungen enthaltenen Bedingungen oder auf irgendeinen anderen mit uns abgeschlossenen Vertrag im Verzug befindet oder nach dem Ermessen des Verkäufers die Kreditwürdigkeit des Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt beeinträchtigt ist, haben wir das Recht, den Versand oder jegliche zukünftige Auftragsannahme oder -auslieferung aufzuschieben bzw. die Vertragserfüllung zu verweigern oder die vertragsgegenständliche Auslieferung nur gegen Bar auszuführen, bis der Verzug behoben oder die fragliche Kreditwürdigkeit zu unserer Zufriedenheit wiederhergestellt wurde.

6.3. Falls die Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum erfolgt ist, stellen wir dem Kunden Zinsen in Höhe von zwölf (12) Prozent auf Jahresbasis ab dem Rechnungsdatum über den gesamten offenstehenden Betrag in Rechnung, wobei ein angebrochener Monat als ganzer Monat gerechnet wird, ohne dass dazu irgendeine förmliche Inverzugsetzung erforderlich ist.

6.4. Alle inner- und außergerichtlichen Kosten, die für die Beitreibung der ggf. überfällige Rechnungen offenstehenden Beträge anfallen, wie z.B. Inkassogebühren und Anwaltshonorare, gehen auf Rechnung des Kunden, wobei ein Mindestbetrag von 20 % der offenstehenden Forderung(en) zuzüglich Zinsen angesetzt wird.

7. Einwirkung höherer Gewalt

Wir übernehmen keinerlei Haftung für eine Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung unserer Lieferungsverpflichtung im Rahmen des vorliegenden Vertrags, wenn dies auf eine Einwirkung höherer Gewalt zurückzuführen ist. Unter höherer Gewalt werden unter anderem, aber nicht ausschließlich verstanden ein Mangel an Rohstoffen, Maschinen oder Arbeitskräften bzw. die Unmöglichkeit der Verschaffung derselben, Arbeitsausstände sowie ein Ausfall oder eine Verspätung des Transports oder alle sonstigen Umstände, auf die DEC angemessenerweise keinen Einfluss ausüben kann.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

Die vorliegenden Bedingungen in allen Vertragsverhältnissen zwischen DEC und dem Kunden sowie allen damit zusammenhängenden Vertragsverhältnissen unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf (Wiener Kaufvertrag), sofern dieses sonst anwendbar sein würde, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dasselbe gilt für alle ggf. bereits bestehenden oder zukünftigen nationalen oder internationalen Vorschriften in Bezug auf den Kauf beweglicher Sachen, deren Anwendbarkeit von den Parteien ausgeschlossen werden kann.

Die Parteien werden sich nach besten Kräften darum bemühen, über ggf. zwischen ihnen entstehende Meinungsverschiedenheiten redlich zu verhandeln und diese gütlich beizulegen. Falls die Parteien keine gütliche Einigung erzielen können, wird als Gerichtsstand das zuständige Zivilgericht in Almelo/Niederlande vereinbart.

ERGÄNZEND ZU DEN OBIGEN BEDINGUNGEN GELTEN DIE FOLGENDEN BESONDEREN BEDINGUNGEN FÜR DEN ABSTANDSVERKAUF (E-COMMERCE):

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen sind auch anwendbar auf alle elektronischen Bestellungen, die über die DEC-Webseiten von einem in der Europäischen Union ansässigen Kunden erfolgen. DEC nimmt keine elektronischen Bestellungen an, die von außerhalb der Europäischen Union ansässigen Kunden erteilt werden.

9. Abschluss von Verträgen

9.1. Auf den DEC-Webseiten bereitgestellte Angebote und Preisangaben sind zu betrachten als eine Aufforderung an potenzielle Kunden zur Bestellung. DEC ist auf gar keinen Fall an ein solches Angebot gebunden, außer wenn dies anders schriftlich und eindeutig festgehalten wurde. Die Annahme dieser Aufforderung zu Bestellung seitens des potenziellen Kunden gilt als Vertragsangebot und führt nur zum Abschluss eines rechtskräftigen Vertrags, der den in den vorliegenden ergänzenden Verkaufsbedingungen beschriebenen Bedingungen unterliegt.

9.2. Eine Bestellung gilt als vom potenziellen Kunden abgegeben, wenn der potenzielle Kunde das komplette Online-Auftragsformular ausfüllt und auf elektronischem Wege an DEC schickt, und dies auch bei DEC eingegangen ist. Der Vertrag tritt zu dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Auftragsbestätigung von DEC an die angegebene E-Mail-Adresse des Kunden verschickt wurde.

9.3. Der Kunde und DEC vereinbaren ausdrücklich, dass die Verwendung elektronischer Medien zum Abschluss rechtskräftiger Verträge führt, die den in den vorliegenden ergänzenden Verkaufsbedingungen beschriebenen Bedingungen unterliegen. Vom Fehlen einer gewöhnlichen Unterschrift werden die Rechtskraft eines Angebots und/oder seine Annahme nicht beeinträchtigt. Die elektronischen Daten von DEC gelten als mutmaßlicher Nachweis des Abschluss eines Vertrags, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

9.4. Obwohl DEC sich darum bemüht, Qualitätsinformationen über alle Angebote und (Haupt-)Merkmale seiner Waren bereitzustellen, werden alle auf den DEC-Webseiten enthaltenen Informationen „as is“ bereitgestellt, ohne jede Garantie im Hinblick auf die Vollständigkeit, Genauigkeit oder Rechtzeitigkeit solcher Informationen oder der aus der Nutzung dieser Informationen erzielten Ergebnisse, sowie ohne jede wie auch immer geartete ausdrückliche oder stillschweigende Garantie, worunter auch, aber nicht nur Garantien im Hinblick auf Leistung, Verkäuflichkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck zu verstehen sind. Abweichungen der Waren gelten nicht als Grund für eine Entschädigung und/oder Auflösung.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Jede der Parteien hat das Recht, den vorliegenden Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung ganz oder teilweise zu beenden, falls die jeweils andere Partei von einer Insolvenz, einem Konkurs, einer Umstrukturierung oder einem Liquidationsverfahren betroffen ist. Falls eine der Parteien eine der Bedingungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen nicht erfüllt und die jeweils andere Partei die Erfüllung dieser Bedingung nicht durchsetzt, bedeutet dies nicht, dass die jeweils andere Partei damit auf ihr Recht verzichtet, dies in Zukunft zu tun.

10.2. Falls sich jegliche Bestimmungen des vorliegenden Vertrags als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bedingungen davon unberührt; die Parteien werden sich in gutem Glauben darum bemühen, den vorliegenden Vertrag so anzupassen, dass diese Ungültigkeit oder mangelnde Durchsetzbarkeit ausgeräumt wird. Die in dem vorliegenden Vertrag ausformulierten Verkaufsbedingungen bilden den gesamten Umfang der zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf der Waren abgeschlossenen Vereinbarungen.

Durch die Annahme des Vertrags erklärt der Kunde, dass die Waren nicht zur Begehung krimineller Handlungen verwendet werden werden, d.h. der Kunde hat DEC für alle daraus ggf. entstehenden Ersatzansprüche schadlos zu halten. Der Kunde muss die obige Verpflichtung auch mit seinen eigenen Kunden vereinbaren.

DEC behält sich ausdrücklich das Recht vor, die vorliegenden Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen.

Die Dutch Environment Corporation B.V. hat ihre eingetragene Geschäftsstelle in 7547 RD Enschede, Niederlande, Ir. Hanlostraat 18-22 und ist eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 8139788. Die Ust-Id-Nr. von DEC ist NL8150.12.238.B.01. Bitte richten Sie Ihren gesamten Schriftwechsel in Bezug auf einen Vertrag oder die vorliegenden Verkaufsbedingungen an die obige Postanschrift. Das Büro von DEC steht zur Verfügung an Werktagen von 8.00 bis 16.30. DEC ist darum bemüht, E-Mails innerhalb von 24 Stunden nach ihrem Eingang zu beantworten.

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